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Weingesetz

Das älteste Weingesetz stammt vom babylonischen Herrscher Hammurabi, der damit schon verhindern wollte, dass die Weinqualität erhöht und der Missbrauch derselben verhindert werden sollte. Er führte sowohl fixe Preise wie Höchst-Ertragsmengen für die Ernte ein, weil er den Wein als eine der kostbarsten Gaben der Erde ansah. Auch in den folgenden Zeiten wurden immer wieder Gesetze und Verordnungen, Qualitäts-Kriterien und Klassen eingeführt. Je nachdem, in welchem Land sie Gültigkeit hatten, kamen dabei unterschiedliche Regeln heraus.

Das EU Weingesetz gilt für alle Länder der Europäischen Union. Innerhalb der EU sind 7 Weinbauzonen eingeteilt, für sie gelten unterschiedliche Mindestanforderungen und Möglichkeiten zur Aufbesserung, Entsäuerung oder den Zusatz von Säure. Das Weingesetz beinhaltet umfangreiche Vorschriften für die Bezeichnung oder die Aufmachung von Wein und die Angaben auf dem Etikett. Auch die Qualitäts-Kategorien sind darin festgelegt, den Tafelwein und den Qualitätswein. Der Qualitätswein ist an ein bestimmtes Gebiet gebunden und die Trauben müssen aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen. Für den Qualitätswein gelten je nach Anbauland unterschiedliche Bezeichnungen. In Deutschland ist es die Bezeichnung QbA und QmP. Auch wenn für die Länder innerhalb der Qualitätsstufe Unterschiede vorherrschen, in einigen Punkten sind alle gleich, z. B. muss der Alkoholgehalt wenigstens 8,5 % vol. betragen.

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