Tafelwein
Während der Tafelwein in früheren Zeiten der beste Wein war und nur zum „Tafeln“ serviert wurde, ist er heute ein Qualitätswein der niedrigsten Qualitätsstufe. Als Tafelwein unterliegt der Wein keiner besonderen Prüfung. Für Tafelwein gibt es keine vorgeschriebene Rebsorte und die Trauben, aus denen er hergestellt wird, müssen aus keinem bestimmten Anbaugebiet stammen. Beim Tafelwein ist außerdem keine Ertragsgrenze festgelegt.
Die Rebsorten, die für die Tafelweinherstellung verwendet werden, müssen grundsätzlich zugelassen sein, aus Europa stammen und einen Alkoholgehalt von mindestens 5 % vol. haben. Die Anreicherung ist erlaubt, danach muss er einen Mindestalkoholgehalt von 8,5 % vol. aufweisen. Auf den Flaschen darf auf dem Etikett für Tafelwein keine Angabe von Orts- oder Gemeindenamen, keine Lage und kein Anbaugebiet aufgeführt sein. Tafelwein darf außerdem nicht an amtlichen Prämierungen teilnehmen. In so mancher Flasche Tafelwein steckt jedoch eine sehr gute Qualität, weil die Winzer so die strenge Qualitätsprüfung umgehen wollen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich gibt es ihn als Vin de Table und in Italien als Vino da Tavola, in Spanien heißt er Vino de la Mesa.