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Schlossabzug

Seit dem Erlass des deutschen Weingesetzes von 1971 ist die Bezeichnung Schlossabzug nicht mehr erlaubt. Sie entsprach den Erzeugerabfüllungen und ist häufig bei den Angeboten für französischen Wein zu finden. Das Wort Schlossabzug ist die Übersetzung der aus dem Bordeaux bekannten Bezeichnung „Mis en bouteille au Château“. Als Erzeugerabfüllung wird ein Wein bezeichnet, der aus den Trauben, die nur auf dem eigenen Weingut wachsen, gekeltert und abgefüllt wurde. Auch der Wein einer Genossenschaft darf sich Erzeugerabfüllung nennen, wenn die für den Wein verwendeten Trauben nur aus den Trauben der Genossenschaftsmitglieder stammen.

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