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Landwein

Seit 1982 ist die Bezeichnung Landwein üblich und beschreibt eine Qualität von deutschem Wein. Nach dem Tafelwein und vor dem Qualitätswein ist der Landwein die zweitniedrigste Stufe. Der Landwein darf nur aus Trauben der Region hergestellt worden sein, auch das ist beim Tafelwein anders. Das Mostgewicht muss beim Landwein mindestens 0,5-vol. % bzw. 3° Oechsle höher als der von Tafelwein sein.

Wegen dieser Vorgaben muss der Landwein nicht unbedingt ein schlechterer Wein als der Qualitätswein sein. Da es für QbA-Wein Ertragsbeschränkungen gibt, müssen viele Winzer ihren eigentlich der Qualität von Qualitätswein entsprechenden Wein als Landwein anbieten. Auf der Flasche ist dann der Begriff „Wein mit geschützter geographischer Angabe“ zu finden, oder auch mit „g. g. A.“ abgekürzt. Landwein ist also durchaus ein qualitativ hochwertiger Wein, der durch die geschützte geografische Angabe herkunftsbeschränkt ist und deshalb genau bestimmt werden kann, aus welchen Trauben er hergestellt wurde.

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