Gutswein
Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat verschiedene Begriffe innerhalb der Klassifizierungsverordnung festgelegt. Darunter ist auch die Bezeichnung Gutswein zu finden, die zusammen mit dem Ortswein im unteren Bereich der Verordnung zu finden ist. In den höheren Stufen sind die klassifizierten Lagenweine und schließlich auch das Große Gewächs zu finden. Gutswein muss nach den Qualitätsrichtlinien des Verbandes Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) vermarktet werden. Auf den Flaschen wird deshalb zwar der Herstellungsort, aber nicht die Lage des Weinberges angegeben. Für die oberen Stufen sind die Regelungen viel ausführlicher und hochwertiger. Außerdem wird der Gutswein aus Beeren hergestellt, die alle zum gleichen Weingut gehören und dort bereits seit Generationen angebaut werden. In Deutschland werden sowohl Riesling wie Spätburgunder Reben dazu verwendet.