Erste Gewächse
Im Rheingau heißen Weine aus den besten Lagen (erste lagen) Erste Gewächse, wenn es sich um die Rebsorten Riesling und Spätburgunder handelt. Der Rheingauer Weinbauverbund prüft und zeichnet den Qualitätswein aus. Der Wein muss wie immer bei Qualitätswein unter anderem ein festgelegtes Mindestmostgewicht erreichen, das für das Erste Gewächs im Rheingau wie für Große Gewächse aus anderen Anbaugebieten das Niveau einer Spätlese haben.
Im Rheingau gelten die Regelungen, dass der Wein trocken sein muss, wenn er den Titel Erstes Gewächs tragen möchte. Der Weinberg darf nur einen maximalen Ertrag von 50 hl/ha vorweisen, außerdem muss der trockene Qualitätswein sortenrein sein. Ferner hat die Lese von Hand zu erfolgen und die Beeren müssen aus genau bezeichneten Lagen stammen. Der Riesling muss mindestens 12 vol. % und der Spätburgunder mindestens 13 vol % Alkohol enthalten. Die Vorschriften für den im Rheingau hergestellten Qualitätswein als Erstes Gewächs bestehen bereits seit 1984, der erste Wein nach diesen Kriterien konnte jedoch erst 1999 in den Handel kommen.