Amtliche Prüfungsnummer beim Wein
Die Amtliche Prüfungsnummer (A. P. Nr.) auf der Weinflasche wurde 1970 ins Leben gerufen, als die EG-Weinmarktorganisation eingeführt wurde. Um eine Prüfnummer für seinen Qualitätswein (QbA) zu erhalten, muss der deutsche Winzer dem für ihn zuständigen Weinbauamt drei Flaschen seines Weins zur Überprüfung vorlegen. Die für diesen Wein verwendeten Reben müssen aus einem einzigen Anbaugebiet stammen und sie müssen dort zugelassen sein.
Bei dieser Prüfung wird eine chemische Analyse des Weins erstellt. In der sensorischen Prüfung werden Farbe, Klarheit, Geruch und natürlich Harmonie und Geschmack des Weins beurteilt. Wenn keine Beanstandungen vorliegen, erhält der Wein eine Amtliche Prüfungsnummer und das als Qualitäts- oder Prädikatswein angeboten werden. Die Prüfnummer ist eine Anordnung von Ziffern Zahlen in Blöcken, die folgendermaßen aussieht:
- X = Prüfstelle
- XXX = Ort des Erzeugers
- XXX = Erzeuger
- XX = geprüfte Partie
- XX = das Jahr der Prüfung bzw. des Antrags auf Prüfung, i. d. R. Abfülldatum
Die Amtliche Prüfungsnummer soll dem Weintrinker gewährleisten, dass er einen fehlerfreien Wein gekauft hat und dem Hersteller damit sein durchgeführtes Qualitätsmanagement bestätigen. In Deutschland haben einige Weinregionen unterschiedlich aussehende Amtliche Prüfungsnummern, die Vergabekriterien sind jedoch einheitlich. Aber sie geben manchmal Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn einige Winzer Grundweine aus verschiedenen Regionen mischen. Diese Weine werden dann in eine einfachere Kategorie eingestuft.