Süße
Die Süße gehört zu den wichtigsten Bestandteilen in einem Wein und gibt ihm zusammen mit der Säure, dem Alkohol und dem Tannin erst seinen eigenen Geschmack. Alle Faktoren müssen in einem ausgewogenen Zusammenspiel vorhanden sein, damit der Wein rund und harmonisch schmeckt. Bei der Süße handelt es sich um ein Restzuckergehalt im Wein, der entsprechend der Rebsorte, des Anbaugebietes und der Ausbauart unterschiedlich ausfallen kann. Grundsätzlich gilt, dass laut EU-Weingesetz ein süßer – auch als lieblich bezeichneter – Wein einen Restzuckergehalt von mindestens 45 g/l aufweisen muss. Schaumwein muss nach dem gleichen Gesetz einen Restzuckergehalt von mehr als 50 g/l haben.
Je reifer die Trauben, desto süßer kann der Wein sein. Anhand des Mostgewichtes kann bereits am Weinstock herausgefunden werden, wie hoch das Mostgewicht sein wird und somit kann auch der ideale Zeitpunkt der Lese bestimmt werden. Bleiben die Beeren über die Vollreife hinaus an der Rebe, wird daraus eine Beerenauslese, bei getrockneten Beeren die Trockenbeerenauslese. Auch ein Eiswein kann eine hohe Restsüße aufweisen. Dem Wein kann auch Zucker oder Alkohol hinzugefügt werden, um die natürliche Süße zu erhöhen, dieser Vorgang wird Aufspriten genannt.