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Rebschnitt

Der Rebschnitt wird jedes Jahr im Frühjahr durchgeführt, er soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Ertrag an Trauben und dem Wuchs des Rebstockes gewährleisten. Es gibt nicht nur verschiedene Methoden dafür, in manchen Ländern ist der Rebschnitt für bestimmte Weinsorten auch gesetzlich vorgeschrieben. Das manuelle Schneiden einzelner Triebe ist eine sehr aufwendige Arbeit. Als sogenannter Winterschnitt wird im Januar oder bis spätestens Ende März 80-90 % des einjährigen Holzes entfernt und bis auf zwei Fruchtruten weggeschnitten. Wir der Rebschnitt aufgrund guter Wetterlage im Dezember durchgeführt, nennt man ihn auch Adventschnitt.

Rebschnitt kann auch ein gleichmäßiger Rückschnitt sein, bei dem alle Triebe zurückgeschnitten werden. Das wird auch maschinell durchgeführt. Bei einem Minimalschnitt wird kein Winterschnitt vorgenommen und im Juni nach der Blüte wird der Grünschnitt durchgeführt. Als Sommerschnitt wird der Rebschnitt bezeichnet, der auch bei einem zu großen Behang mit Trauben durchgeführt wird, deshalb heißt er auch „ausdünnen“. Hierbei wird ein Teil der grünen Trauben weggeschnitten, dadurch bekommen die am Stock verbleibenden Trauben mehr Nährstoffe ab. Sollten Frost, Hagel, Blüteschäden oder Krankheiten auftreten und der Behang dadurch reduziert wurde, kann das Ausdünnen entfallen.

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