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Prädikatswein

Prädikatswein wurde bis zum Jahre 2008 als Qualitätswein mit Prädikat bezeichnet und zählt auch heute zur höchsten Qualitätsstufe für deutschen Wein. Innerhalb der Stufe Prädikatswein wird zwischen dem Kabinett Wein, der SpätleseAusleseBeerenauslese und Trockenbeerenauslese sowie dem Eiswein unterschieden. Alle müssen unter bestimmten Auflagen hergestellt und vermarktet werden. Die für den Wein – außer für die Süßreserve – verwendeten Trauben müssen aus einem einzigen Bereich stammen.

Für die Weinbereitung ist keine Chaptalisation erlaubt und sie muss in einem bestimmten deutschen Anbaugebiet erfolgen, deren Rebsorten und Rebflächen müssen für den Prädikatswein zugelassen sein. Nach der Gärung ist eine Erhöhung der Restsüße durch Traubenmost erlaubt, dieser muss mindestens die gleiche Qualitätsstufe besitzen. Weiterhin muss Prädikatswein den durch die Landesverordnung festgelegten, natürlichen Mindestalkoholgehalt erreichen. Soll er verschnitten werden, darf dies nur innerhalb eines Bereiches und nur mit Verschnittwein, der denselben natürlichen Alkoholgehalt aufweist, geschehen. Der Wein darf nicht mit Eichenholzstücken behandelt worden sein, nicht vor dem 1. März des Folgejahres abgefüllt und verkauft und muss einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen werden. Je nach Prädikat ist auch ein Richtwert für die Grad Oechsle vorgeschrieben, dieser variiert natürlich nach Anbaugebiet und Rebsorte.

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