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Hochgewächs

Mit Hochgewächs wird eine besondere Art eines Rieslings bezeichnet, der in deutschen Anbaugebieten wächst. Die Bezeichnung wurde 1987 im Weingesetzt niedergeschrieben und kann mit der Beschreibung „Typenwein besonderer Herkunft“ bezeichnet werden. Damit sich der Riesling Hochgewächs nennen darf, muss er die Qualitätsstufe Q. b. A. vorweisen. Außerdem sollen die Trauben ein Mostgewicht aufweisen, das zwischen 7° und 10° Öchsle höher, als das im Anbaugebiet übliche liegt.

Damit der Wein eine besondere Qualität einhält, wird bereits bei der Lese ein spezielles Kontrollverfahren durchgeführt. Damit der Wein eine amtliche Prüfnummer erhalten kann, muss er mindestens 3,0 Punkte in der Qualitätsprüfung erreichen. Die Bezeichnung Hochgewächs wird heute in allen deutschen Weinanbaugebieten verwendet, früher wurden nur Weine der Steillage von Saar-Mosel-Ruwer damit ausgezeichnet.

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