Halbsüß
In den EU-Ländern in der entsprechenden Sprache verwendete weingesetzliche Begriffe für einen bestimmten Restzucker-Gehalt. Seit Österreich 1995 der EU beigetreten ist, ist der bis dahin verwendete deutsche Begriff „halbsüß“ nicht mehr zulässig. Deshalb wird nun der Begriff lieblich (wie schon immer in Deutschland) verwendet.